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Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand besteht derzeit aus 13 Mitgliedern:
12 gewählten Kirchenvorsteher/innen und der Pfarrerin.


Die Pfarrerin ist „geborenes Mitglied", d.h. sie gehört aufgrund ihres Amtes zum Leitungsgremium der Evangelischen Kirchengemeinde Bauschheim.


Gemäß der Kirchenordnung (KO) der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), leitet der Kirchenvorstand „nach der Schrift und gemäß dem Bekenntnis die Gemeinde und ist für das gesamte Gemeindeleben verantwortlich". Er „berät und entscheidet im Rahmen der gesamtkirchlichen Ordnung über die Angelegenheiten der Kirchengemeinde".


Zu den Aufgaben des Kirchenvorstandes gehören u.a.:
- die Vertretung der Gemeinde in geistlichen und rechtlichen Fragen
- die Ordnung und Gestaltung des kirchlichen Lebens in der Gemeinde
- die Mitverantwortung für die Seelsorge
- die Aufstellung von Pfarrdienstordnungen
- die Ordnung der besonderen Dienste in der Gemeinde und die Zusammenarbeit mit   
  übergemeindlichen Einrichtungen und Werken der Kirche
- die Wahl der Pfarrerin oder des Pfarrers im Fall des Wahlrechts der Gemeinde und die Mitwirkung bei - - der Pfarrstellenbesetzung in den übrigen Fällen
- die Entscheidung über die finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde.
 
Gewählt wird der Kirchenvorstand alle 6 Jahre. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Die letzte Kirchenvorstandswahl hat am 13. Juni 2021 stattgefunden. Die Amtszeit des neu gewählten Kirchenvorstands hat am 1. September 2021 begonnen.


Zur Vorsitzenden wurde Pfarrerin Ellen Schneider-Oelkers bestimmt, die Stellvertretende Vorsitzende ist Sibylle Englert.
 
Anzahl und Wahlen
Die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Kirchenvorstandes hängt von der Anzahl der Gemeindeglieder einer Kirchengemeinde ab.
Für die Evangelische Kirchengemeinde Bauschheim sind das zur Zeit 12 Mitglieder.
Allerdings kann der Kirchenvorstand auch zwei weitere Menschen zusätzlich in das Leitungsgremium berufen – etwa, wenn sie besondere Kompetenzen für ein (neues) Aufgabenfeld oder Projekt mitbringen.


Scheidet ein gewähltes Mitglied innerhalb eines Jahres nach Beginn der Amtszeit des Kirchenvorstandes aus, rückt für den Rest der Amtszeit die Person nach, die nach den gewählten Mitgliedern des Kirchenvorstandes die meisten Stimmen erhalten hat.


Scheiden Mitglieder der Kirchenvorstandes später als ein Jahr nach Beginn der Amtszeit aus so hat der Kirchenvorstand für den Rest der Amtszeit binnen drei Monaten eine entsprechende Anzahl von Gemeindegliedern nach zu wählen, die die Bedingungen der Wählbarkeit erfüllen.


Ausschüsse
Der Kirchenvorstand kann Ausschüsse bilden, die das Leitungsgremium fachlich beraten und/oder Entscheidungen vorbereiten.
Zu diesen Ausschüssen können auch Gemeindeglieder, die nicht dem Kirchenvorstand angehören, zugezogen werden.


In der Evangelischen Kirchengemeinde Bauschheim gibt es derzeit einen Bau-Ausschuss, ein Finanz-Ausschuss, ein Personal-Ausschuss und ein Kinder- und Jugend-Ausschuss.
Einmal im Jahr nimmt sich der Kirchenvorstand Zeit für einen Klausurtag:
Dann ist Zeit, die Gemeindearbeit zu bilanzieren und (neue) Projekte zu planen.
Aber auch ein bisschen Genuss und Kultur gehören dazu...
Es macht Freude, im Kirchenvorstand mitzuwirken!

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