Der Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand leitet die Kirchengemeinde. Er entscheidet und berät im Rahmen der gesamtkirchlichen Ordnung über alle Angelegenheiten der Kirchengemeinde und ist somit für das gesamte Kirchengemeindeleben verantwortlich.1
Der Kirchenvorstand (KV) besteht aus ehrenamtlichen Gemeindemitgliedern, die alle sechs Jahre von der Kirchengemeinde gewählt werden. Die letzte Wahl fand am 13. Juni 2021 statt. Der dort gewählte Vorstand nahm am 1. September 2021 seine Arbeit auf.
Der Ginsheimer Kirchenvorstand hat vier weitere Mitglieder berufen. Er setzt sich damit aus zwölf Mitgliedern zusammen:
- Julia Christensen, Pfarrerin
- Florian Förster
- Peter Guthmann
- Annette Gutmann
- Jana Hauf
- Ingrid Komossa
- Karin Langendorf
- Michael Maurer
- Dörte Numsen
- Helga Reichmann
- Helga Schmidt
- Roland Strahl
Zu verschiedenen Arbeitsbereichen wie Bauen und Finanzen, Kinder- und Jugendarbeit hat der Kirchenvorstand Ausschüsse gebildet. Hier können sich auch Kirchenmitglieder engagieren, die nicht dem KV angehören.
1 Quelle: Aufgaben des Kirchenvorstands und im Pfarramt, Hrsg: Referat Rechtsfragen Kirchliche Dienste der Kirchenverwaltung der EKHN, 2015